1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Geschäftsbedingungen“) von N.Karantzounis (im Folgenden: „N.Karantzounis“) gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen N.Karantzounis und seiner Gegenpartei („Kunde“), einschließlich aller Bestellungen, Proforma-Rechnungen, Auftragsbestätigungen und Angebote .
1.2 Abweichungen von diesen AGB können nur im Einzelfall und nur schriftlich vereinbart werden.
1.3 Kann eine Bestimmung dieser AGB wegen Verstoßes gegen eine gesetzliche Bestimmung nicht geltend gemacht werden, so ist dieser Bestimmung möglichst viel Bedeutung beizumessen, damit sie geltend gemacht werden kann; die anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben in vollem Umfang in Kraft.
1.4 Der Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, gleich welcher Bezeichnung, wird hiermit ausdrücklich widersprochen
2.1 Jedes Angebot von N.Karantzounis ist freibleibend und bindet N.Karantzounis nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.2 Ein Vertrag zwischen N.Karantzounis und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der Kunde die Proforma-Rechnung von N.Karantzounis durch Zahlung akzeptiert.
2.3 Die von N.Karantzounis aufgrund der Proforma-Rechnung zu liefernden Waren, wie durch Nummer, Typenbezeichnung in der Proforma-Rechnung beschrieben, werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als „Produkte“ bezeichnet.
2.4 Die Proforma-Rechnung bildet zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien („Vereinbarung“).
2.5 Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages, einschließlich der anwendbaren Geschäftsbedingungen, gelten nur, wenn und soweit sie zwischen den Parteien vereinbart und schriftlich festgehalten wurden.
2.6 Im Falle eines Konflikts zwischen den zugrunde liegenden Dokumenten, aus denen der Vertrag besteht, gelten die folgenden Rangordnungsregeln, wobei das Dokument, auf das früher Bezug genommen wurde, Vorrang vor dem Dokument hat, auf das später Bezug genommen wird:
2.7 Für von N.Karantzounis durchgeführte Lieferungen, für die keine Proforma-Rechnung versandt wurde, gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Für solche Lieferungen gilt die Rechnung als richtig und vollständig.
3.1 Eine von N.Karantzounis angegebene Lieferzeit basiert auf den bei N.Karantzounis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Umständen und, soweit von der Leistung Dritter abhängig, auf den N.Karantzounis von diesen Dritten übermittelten Informationen. N.Karantzounis wird die Lieferfrist so weit wie möglich einhalten, aber dies ist keine strikte Frist.
3.2 Nach Zahlungseingang des Kaufpreises liefert N.Karantzounis die Produkte ab Werk/Lager. Von der vorgenannten Versandart kann nur abgewichen werden, wenn ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.3 Benötigt N.Karantzounis Informationen und/oder Ressourcen für die Erfüllung des Vertrages, die vom Kunden bereitgestellt werden müssen, oder zur Erfüllung einer anderen Verpflichtung, die dem Kunden durch den Vertrag auferlegt wird, beginnt die Lieferfrist nicht vor dem Tag, an dem alle erforderlichen Informationen und/oder Ressourcen im Besitz von N.Karantzounis sind oder der Kunde diese Verpflichtung gegenüber N.Karantzounis erfüllt hat.
3.4 N.Karantzounis ist berechtigt, verkaufte Produkte in Teilen zu liefern. Wenn die Produkte in Teilen geliefert werden, ist N.Karantzounis berechtigt, jeden Teil separat in Rechnung zu stellen.
3.5 Im Falle einer verspäteten Lieferung muss der Kunde N.Karantzounis schriftlich in Verzug setzen und N.Karantzounis eine angemessene Frist setzen, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.
3.6 Bei Überschreitung der Lieferfrist hat der Kunde diesbezüglich keinen Anspruch auf Entschädigung. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
3.7 Wenn der Kunde die Produkte nicht kauft oder wenn der Kunde angibt, dass er die Produkte nicht kaufen wird, erlischt die Lieferverpflichtung von N.Karantzounis sofort und der Kunde verliert eine sofort fällige Geldbuße in Höhe von 20 % des Rechnungswerts der Produkte in Frage, unbeschadet des Rechts von N.Karantzounis auf zusätzlichen Schadensersatz und Erstattung der Beitreibungskosten.
4.1 Versandweg und Transportmittel sind, soweit nicht anders vereinbart, der Wahl des Kunden überlassen. Der Kunde hat den Transport auf seine Kosten und Gefahr zu versicher
Die Produkte gelten in jedem Fall nach Übergabe an den Spediteur als geliefert.
Nimmt der Kunde die Produkte nicht oder nicht rechtzeitig ab, gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Der Kunde bleibt für alle im Rahmen des Vertrags fälligen Beträge haftbar.
Der Kunde ist für die Montage, Installation und Inbetriebnahme der Produkte verantwortlich.
5.1 Alle Preise sind in Euro und werden in der Proforma-Rechnung ohne Umsatzsteuer und andere staatliche Abgaben angegeben.
5.2 Transportkosten und Behördenkosten gehen zu Lasten des Kunden.
5.3 N.Karantzounis hat das Recht, alle preiserhöhenden Faktoren an den Kunden weiterzugeben, die sich als direkte oder indirekte Folge ergeben können, sind aber nicht beschränkt auf:
5.4 N.Karantzounis wird den Kunden schnellstmöglich schriftlich über eine Preiserhöhung informieren. Reagiert der Kunde nicht innerhalb von fünf Tagen nach dieser Mitteilung schriftlich, stimmt der Kunde der Preiserhöhung stillschweigend zu.
6.1 Sofern nicht schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, hat der Kunde die Rechnungen von N.Karantzounis im Voraus und in Euro zu bezahlen.
6.2 N.Karantzounis ist berechtigt, im Falle einer anderen Zahlungsfrist, auch während der Ausführung des Vertrages, vom Kunden eine Vorauszahlung oder sonstige Sicherheitsleistung im Zusammenhang mit dem Vertrag zu verlangen.
6.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, irgendwelche Beträge vom Rechnungsbetrag abzuziehen oder den Rechnungsbetrag mit allfälligen Gegenforderungen gegen N.Karantzounis aufzurechnen.
6.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber N.Karantzounis auszusetzen.
6.5 Wenn der Kunde einen geschuldeten Betrag nicht innerhalb der hierfür gesetzten Frist zahlt, gerät der Kunde von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist.
6.6 Sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Kosten, die N.Karantzounis bei der Durchsetzung der Verpflichtungen des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Für außergerichtliche Kosten gilt ein Mindestbetrag von 350 Euro, ohne dass Beweise erforderlich sind. Die vorgenannten Kosten sind ab dem Zeitpunkt fällig, an dem N.Karantzounis den Kunden schriftlich über die Erfüllung seiner Verpflichtungen informiert. Tritt N.Karantzounis ihre Forderung zum Inkasso ab, erhöht sich die Forderungshöhe um zehn Prozent für Verwaltungskosten.
6.7 Alle Verpflichtungen des Kunden werden sofort fällig, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt.
7.1 Das Eigentum an den Produkten geht ungeachtet der tatsächlichen Lieferung erst dann auf den Kunden über, wenn er alles, was er N.Karantzounis gemäß dem zwischen N.Karantzounis und dem Kunden geschlossenen Vertrag oder einem anderen Vertrag schuldet, vollständig bezahlt hat.
7.2 Wenn und solange N.Karantzounis Eigentümer der Produkte ist, ist der Kunde nicht berechtigt, diese zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
7.3 Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels ist es dem Kunden gestattet, die Produkte an Dritte zu verkaufen, jedoch nur im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit.
7.4 N.Karantzounis hat Anspruch auf ungehinderten Zugang zu seinen geschützten Produkten. Der Kunde wird mit N.Karantzounis uneingeschränkt zusammenarbeiten, um N.Karantzounis die Ausübung des in Absatz 1 genannten Eigentumsvorbehalts durch Rücknahme der Produkte zu ermöglichen.
7.5 Wenn und solange N.Karantzounis Eigentümer der Produkte ist, wird der Kunde N.Karantzounis unverzüglich informieren, wenn die Produkte beschlagnahmt werden (oder zu beschlagnahmen drohen) oder wenn Dritte anderweitig Anspruch auf (einen Teil der) Produkte erheben. Der Kunde hat auch den Dritten auf die (Eigentums-)Rechte von N.Karantzounis hinzuweisen.
8.1 Unter höherer Gewalt auf Seiten von N.Karantzounis ist in jedem Fall jeder Umstand zu verstehen, der außerhalb der Kontrolle von N.Karantzounis liegt – auch wenn er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war – der die Erfüllung des Vertrages dauerhaft oder vorübergehend verhindert, sowie, soweit nicht bereits darin enthalten:
8.2 Wenn N.Karantzounis durch höhere Gewalt daran gehindert wird, seine Verpflichtungen gegenüber dem Kunden innerhalb der Lieferfrist zu erfüllen, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer, die N.Karantzounis aufgrund höherer Gewalt direkt oder indirekt an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert ist.
8.3 N.Karantzounis wird den Kunden so schnell wie möglich über eine Situation höherer Gewalt informieren.
8.4 Hat N.Karantzounis bei Eintritt höherer Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann sie ihre Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, ist N.Karantzounis berechtigt, den gelieferten oder zu liefernden Teil gesondert in Rechnung zu stellen und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen.
9.1 Der Kunde muss die Produkte bei Lieferung untersuchen. Der Kunde muss prüfen, ob die gelieferte Ware dem Vertrag entspricht, d. h. in jedem Fall:
9.2 Beanstandungen von Mängeln an den Produkten müssen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung des Produkts an den Kunden, schriftlich und detailliert bei N.Karantzounis geltend gemacht werden.
9.3 Bei Überschreitung der in Absatz 2 genannten Frist erlischt jeglicher Anspruch gegen N.Karantzounis wegen der Mängel. Diesbezügliche Klagen müssen bei Androhung des Verfalls innerhalb von sechs Monaten nach fristgerechter Rüge erhoben werden.
9.6 Der Kunde muss N.Karantzounis Reklamationen zu Rechnungen innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich melden.
9.8 N.Karantzounis ist nicht verantwortlich für Mängel an den Produkten, die verursacht werden durch:
9.9 Unter der Bedingung, dass Reklamationen rechtzeitig, korrekt und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Artikels erfolgen, repariert N.Karantzounis Produkte, die sich als fehlerhaft erwiesen haben, 1.) auf Kosten von N.Karantzounis und/oder 2.) das Produkt kostenlos neu zu liefern Rücksendung des nachweislich fehlerhaften Produkts in Rechnung stellen und/oder 3.) den vom Kunden an N.Karantzounis gezahlten Preis für das nachweislich fehlerhafte Produkt erstatten. Durch die Erfüllung der vorgenannten Leistungen wird N.Karantzounis vollständig von seinen (Gewährleistungs-)Verpflichtungen entbunden.
10.1 Wenn der Kunde eine Verpflichtung gegenüber N.Karantzounis nicht erfüllt oder wenn N.Karantzounis vernünftigerweise erwarten kann, dass der Kunde eine Verpflichtung gegenüber N.Karantzounis nicht erfüllt, hat N.Karantzounis das Recht, die (weitere) Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen durch a schriftliche Benachrichtigung, ohne dass N.Karantzounis zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet ist, all dies unbeschadet seiner anderen Rechte.
10.2 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 10.1 ist N.Karantzounis in solchen Fällen berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention durch schriftliche Mitteilung aufzulösen, ohne dass N.Karantzounis zur Zahlung verpflichtet ist jegliche Entschädigung oder Garantie, all dies unbeschadet seiner anderen Rechte.
10.3 Für den Fall, dass der Kunde:
N.Karantzounis ist berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention durch schriftliche Mitteilung aufzulösen, all dies unbeschadet seiner anderen Rechte.
11.1 N.Karantzounis haftet nicht für Schäden, die dem Kunden oder Dritten entstehen, es sei denn, diese Schäden sind die direkte Folge von Vorsatz oder Fahrlässigkeit.
11.2 Falls die Haftung von N.Karantzounis im Rahmen dieser Vereinbarung aus (i) N.Karantzounis Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung, (ii) N.Karantzounis Verletzung seiner Gewährleistungsverpflichtungen, (iii) unerlaubter Handlung oder (iv) aus irgendeinem anderen Grund entsteht, haftet N.Karantzounis ist wie in diesem Artikel vorgesehen begrenzt.
11.3 N.Karantzounis haftet nur für den Ersatzersatz, d.h. den Ersatz der verspäteten Leistung. N.Karantzounis haftet nicht für Schäden jeglicher Art, einschließlich:
11.4 Bei ordnungsgemäßer Beachtung von Artikel 11.2 ist die Haftung für Mängel auf den entsprechenden Rechnungsbetrag beschränkt, der vom Kunden tatsächlich bezahlt wurde.
11.5 Die Haftung von N.Karantzounis gegenüber dem Kunden und/oder Dritten ist in jedem Fall auf den Betrag oder die Beträge beschränkt, auf die die Haftpflichtversicherung von N.Karantzounis Anspruch gibt.
11.6 Das Recht des Kunden auf Schadensersatz entsteht nur, wenn der Kunde N.Karantzounis den Schaden so bald wie vernünftigerweise möglich schriftlich gemeldet hat, nachdem er in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstanden ist.
11.7 Der Kunde stellt N.Karantzounis von allen Ansprüchen Dritter frei, die direkt oder indirekt mit (der Verwendung) der Produkte zusammenhängen, und ersetzt N.Karantzounis alle Schäden, die N.Karantzounis infolge solcher Ansprüche entstehen.
11.8 Jeder Schadensersatzanspruch verjährt drei Monate nach dem schadensverursachenden Ereignis, sofern nicht innerhalb vorgenannter Frist mit der gerichtlichen Mahnung begonnen wurde.
12.1 Unter keinen Umständen erwirbt der Kunde geistige Eigentumsrechte auf der Grundlage des Vertrags in Bezug auf, aber nicht beschränkt auf:
unabhängig davon, ob Kosten in Rechnung gestellt wurden oder nicht.
12.2 Abgesehen von der Ausführung des Vertrages ist es dem Kunden nicht gestattet, von N.Karantzounis bereitgestellte Produkte oder Teile davon ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von N.Karantzounis zu kopieren, Dritten zu zeigen, zu veröffentlichen oder zu verwenden.
12.3 Auf erstes Verlangen von N.Karantzounis sind die in Absatz 1 genannten Gegenstände an N.Karantzounis zurückzugeben.
12.4 Der Kunde muss N.Karantzounis unverzüglich über alle Ansprüche Dritter gegen oder in Bezug auf eine Verletzung von geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf die Produkte informieren.
13.1 Die Pro Forma-Rechnung, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Vertrag und das daraus resultierende Rechtsverhältnis zwischen N.Karantzounis und dem Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
13.2 Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Vertrag und dem daraus resultierenden Rechtsverhältnis zwischen N.Karantzounis und dem Kunden entstehen können, müssen zuerst dem Gericht Ulm (Deutschland) vorgelegt werden.